1. Der Bescheid der Unfallkasse Post und Telekom vom 11.02.2008 und deren Widerspruchsbescheid vom 16.06.2011 werden aufgehoben; die Beklagte wird verpflichtet, die Infektion des Klägers mit Hepatitis C als Dienstunfall i. S. d. §
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger begehrt die Anerkennung seiner Hepatitis C Infektion als Dienstunfall/Berufskrankheit.
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