Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.12.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am 00.00.1990 geborene Kläger verlangt von der Beklagten einen Ausgleich nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|