LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.11.2021
L 13 SB 123/18
Normen:
SGB X § 33 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 23.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SB 133/15

Verstöße von Bescheiden gegen das Gebot hinreichender BestimmtheitMaßstab für die notwendige Bestimmtheit eines Bescheides nach materiellem RechtNachweis des konkreten Zeitpunkts der Bekanntgabe eines Herabsetzungs- bzw. Aufhebungsbescheides

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.11.2021 - Aktenzeichen L 13 SB 123/18

DRsp Nr. 2022/10082

Verstöße von Bescheiden gegen das Gebot hinreichender Bestimmtheit Maßstab für die notwendige Bestimmtheit eines Bescheides nach materiellem Recht Nachweis des konkreten Zeitpunkts der Bekanntgabe eines Herabsetzungs- bzw. Aufhebungsbescheides

Ein Bescheid über die Herabsetzung des Grades der Behinderung – GdB - verstößt gegen das Gebot hinreichender Bestimmtheit, wenn er den Zeitpunkt der Geltung dieser Neufeststellung nicht mit einem konkreten Datum benennt.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 23. Mai 2018 geändert.

Die Bescheide des Beklagten vom 24. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. März 2015 und vom 14. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. März 2016 werden aufgehoben.

Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten des gesamten Verfahrens in vollem Umfang zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 33 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Herabsetzung des bei dem Kläger festgestellten Grades der Behinderung (GdB) sowie die Entziehung der Merkzeichen G, B, H und RF.