LAG Saarland - Urteil vom 22.06.2016
1 Sa 63/15
Normen:
BetrVG § 78 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 13.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 845/14

Verstoß des Aushandelns günstigerer Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds gegen das Verbot der unzulässigen Begünstigung

LAG Saarland, Urteil vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 1 Sa 63/15

DRsp Nr. 2017/3161

Verstoß des Aushandelns günstigerer Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds gegen das Verbot der unzulässigen Begünstigung

Eine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds liegt nicht schon deshalb vor, weil das Mitglied des Betriebsrats wegen des ihm nach den §§ 15 Absatz 1 KSchG, 103 BetrVG zukommenden Sonderkündigungsschutzes im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, der vor dem Hintergrund einer von dem Arbeitgeber beabsichtigten außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung geschlossen wird, günstigere Bedingungen für die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aushandeln kann als ein Arbeitnehmer ohne einen solchen Sonderkündigungsschutz.

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 13. März 2015 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken (3 Ca 845/14) wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 78 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen durch einen Aufhebungsvertrag, den sie am 22. Juli 2013 außergerichtlich geschlossen haben, mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2015 beendet worden ist.