Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 30. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über eine Disziplinarmaßnahme.
Der Kläger war seit dem 17. Juni 1991 bis zum 1. April 2003 als Praktischer Arzt und ist seit dem 2. April 2003 als Facharzt für Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung Chirotherapie in Cottbus zugelassen.
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