LSG Hamburg - Urteil vom 02.08.2018
L 5 KA 14/17
Normen:
SGG § 153 Abs. 2;

Vertragsärztliche Honorarfestsetzung

LSG Hamburg, Urteil vom 02.08.2018 - Aktenzeichen L 5 KA 14/17

DRsp Nr. 2018/12500

Vertragsärztliche Honorarfestsetzung

Parallelentscheidung zu LSG Hamburg L 5 KA 13/17 v. 02.08.2018

1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 153 Abs. 2;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt ein höheres Honorar für seine vertragsärztliche Tätigkeit im Quartal 1/2011.

Der Kläger ist Internist mit dem Schwerpunkt Pneumologie und nimmt seit 1999 im Bezirk der Beklagten in Einzelpraxis an der fachärztlichen Versorgung teil. Seine Umsätze lagen im streitbefangenen Zeitraum unter den durchschnittlichen Umsätzen seiner Fachgruppe. Das galt jedenfalls auch für seine Umsätze im Vorjahr wie im Folgejahr.