BSG - Urteil vom 10.12.2014
B 6 KA 12/14 R
Normen:
EBM-Z; SGB V § 87;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 02.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 KA 13/10
SG Dresden, vom 26.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 5060/05

Vertragsärztliche Vergütung für kieferorthopädische Leistungen; Rechtmäßigkeit der Festlegung des Zeitaufwandes

BSG, Urteil vom 10.12.2014 - Aktenzeichen B 6 KA 12/14 R

DRsp Nr. 2015/7816

Vertragsärztliche Vergütung für kieferorthopädische Leistungen; Rechtmäßigkeit der Festlegung des Zeitaufwandes

Die Punktzahlreduzierung für kieferorthopädische Leistungen bei der Neugestaltung des Bewertungsmaßstabs für kassenzahnärztliche Leistungen zum 1.1.2004 unter Berücksichtigung der abgesenkten Punktwerte für diesen Leistungsbereich war rechtmäßig.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2.

Normenkette:

EBM-Z; SGB V § 87;

Gründe:

I

Streitig ist die Höhe des vertragszahnärztlichen Honorars des Klägers im Quartal IV/2004.