LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.09.2006
6 Sa 756/05
Normen:
BAT § 4 Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 16.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2332/04

Vertragsanspruch bei tatsächlicher Zahlung einer Notarzulage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 756/05

DRsp Nr. 2007/17855

Vertragsanspruch bei tatsächlicher Zahlung einer Notarzulage

1. Zahlt der Arbeitgeber (Notar) der ihm durch die Notarkasse vermittelten Arbeitnehmerin monatlich eine Zulage, ohne dass darüber eine Vereinbarung getroffen worden ist, hat die Arbeitnehmerin einen Anspruch aus Vertragsabsprache, weil davon auszugehen ist, dass in der Zahlung, die zudem separat neben der Grundvergütung ausgewiesen ist, ein Angebot steckt, eine derartige Leistung erbringen zu wollen, welches die Arbeitnehmerin schlüssig angenommen hat; das ergibt sich aus der Sicht eines mit den Einzelheiten vertrauten objektiven Betrachters, der eine derartige Leistung als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit einstuft.2. § 4 Abs. 2 Satz 1 BAT steht der Zahlung nicht entgegen, wenn die Zulagenzahlung auf keiner vom Arbeitsvertrag losgelösten separaten Absprache erfolgt sondern Bestandteil der Vergütung geworden ist.

Normenkette:

BAT § 4 Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand: