LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.01.2017
L 4 KA 53/14
Normen:
SGB V § 87b Abs. 3 S. 6;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 12.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 369/10

VertragsarzthonorarHöhe des RegelleistungsvolumensVerzicht auf die Einbeziehung des Geschlechts als Differenzierungskriterium bei der Bemessung eines RLVWachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2017 - Aktenzeichen L 4 KA 53/14

DRsp Nr. 2017/16894

Vertragsarzthonorar Höhe des Regelleistungsvolumens Verzicht auf die Einbeziehung des Geschlechts als Differenzierungskriterium bei der Bemessung eines RLV Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase

1. § 87b Abs. 3 Satz 6 SGB V sieht vor, dass die RLV morbiditätsgewichtet unter Berücksichtigung der Faktoren Alter und Geschlecht zu bilden sind. 2. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in Teil F Ziffer 3.2.2 des Beschlusses vom 27./28. August 2008 auf die Einbeziehung des Geschlechts als Differenzierungskriterium verzichtet, nachdem er nach einer Erhebung im KV-Bezirk Bremen festgestellt hatte, dass dieses Kriterium keinen nachhaltigen Einfluss auf die Höhe der Honorare hat. 3. Mit Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 4/13 R - hat das BSG diese Vorgehensweise als nicht beanstandungswürdig angesehen; diesem Ansatz folgt der Senat. 4. Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Sozialgerichts Kiel vom 12. Februar 2014 aufgehoben und die Klagen abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird zugelassen.