Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.12.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über eine nachträgliche Korrektur der Honorarabrechnung.
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