Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Speyer vom 15.2.2018 aufgehoben.
2.Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
I.
Umstritten ist, ob das Sozialgericht (
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