LAG Nürnberg - Urteil vom 10.10.2006
6 Sa 53/06
Normen:
BGB § 242 § 613 Abs. 5 Nr. 1, 2, 3, Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 18.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2275/05

Verwirkter Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang

LAG Nürnberg, Urteil vom 10.10.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 53/06

DRsp Nr. 2007/9739

Verwirkter Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang

»1. Ist dem Arbeitgeber im Zeitpunkt des Unterrichtungsschreibens nach § 613a Abs. 5 BGB nicht bekannt, dass ein Investor gefunden wird, der die Geschäftsanteile übernimmt, löst das Unterrichtungsschreiben die Monatsfrist für den Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB aus. 2. Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang mehr als 14 Monate nach dem Unterrichtungsschreiben und dem Betriebsübergang, dann ist dies wegen Verwirkung zumindest dann unbeachtlich, wenn dem Arbeitnehmer die wirtschaftlichen Folgen aufgrund einer mündlichen Unterrichtung des Arbeitgebers im Zeitpunkt des Widerspruchs länger als ein Jahr bekannt gewesen sind.«

Normenkette:

BGB § 242 § 613 Abs. 5 Nr. 1, 2, 3, Abs. 6 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere darüber, ob das Arbeitsverhältnis im Wege eines Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen ist.