LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.03.2006
13 Sa 549/05
Normen:
BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 30.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2401/04

Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung eines Arbeitsverhältnisses bei unerlaubter Arbeitsnehmerüberlassung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2006 - Aktenzeichen 13 Sa 549/05

DRsp Nr. 2006/19698

Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung eines Arbeitsverhältnisses bei unerlaubter Arbeitsnehmerüberlassung

»Nicht bloß einzelne Rechte aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der Verwirkung. Vielmehr kann auch das Recht eines Arbeitnehmers verwirken, sich darauf zu berufen, zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war, gelte aus dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen.«

Normenkette:

BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob zwischen ihnen auf der Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.