A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der gemeinnützigen Arbeitgeberin ein Wirtschaftsausschuß zu bilden ist. Diese führt Maßnahmen zur beruflichen Integration von Sozialhilfeempfängern durch. Gesellschafter der Arbeitgeberin sind die Landeshauptstadt Kiel (80 %) sowie das Bildungswerk der DAG e.V. und das Berufsfortbildungswerk des DGB GmbH (jeweils 10 %).
Im Gesellschaftsvertrag heißt es ua.:
"Gegenstand
§ 3
Gegenstand des Unternehmens ist es, Personen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, Hilfen zu bieten.
Dieser Personenkreis setzt sich wie folgt zusammen:
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