Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I.
Die am ... 1944 in Dohna, Landkreis Pirna, geborene Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 7. Februar 2013. Mit diesem wird die ihr am 25. April 1985 ausgestellte Bescheinigung nach §
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