Die Klägerinnen führen Meinungsumfragen auf verschiedenen Gebieten durch. Zur Bearbeitung der dabei verwendeten Fragebögen beschäftigen sie sogenannte Schlüssler. Diese Personen werten die Fragebögen je nach deren Ausgestaltung unter mehr oder minder strikter Bindung an vorgegebene Entscheidungshilfen aus und bereiten die Daten für ihre EDV-mäßige Erfassung auf. Die Schlüssler arbeiten zu Hause; ihr Honorar wird fallweise festgelegt. Die Klägerinnen stufen die Schlüssler als "freie Mitarbeiter" ein. Die Schlüssler haben zum Teil ihre Tätigkeit als selbständiges Gewerbe angemeldet.
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