Vollstreckung von Verpflichtungsurteilen, Anforderungen an die Antragstellung
LSG Thüringen, Beschluss vom 10.03.2008 - Aktenzeichen L 9 AS 195/08 ER
DRsp Nr. 2008/20604
Vollstreckung von Verpflichtungsurteilen, Anforderungen an die Antragstellung
Es liegt kein Antrag nach § 201 Abs. 1SGG vor, wenn die prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte einer beim Sozialgericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung obsiegenden Antragstellerin in einem Schriftsatz an die Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin mitteilen, es werde kein Grund gesehen, von Vollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Entscheidung des LSG abzusehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]