LSG Thüringen - Beschluss vom 10.03.2008
L 9 AS 195/08 ER
Normen:
SGG § 201 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Gotha - S 37 AS 230/08 ER - 29.01.2008,

Vollstreckung von Verpflichtungsurteilen, Anforderungen an die Antragstellung

LSG Thüringen, Beschluss vom 10.03.2008 - Aktenzeichen L 9 AS 195/08 ER

DRsp Nr. 2008/20604

Vollstreckung von Verpflichtungsurteilen, Anforderungen an die Antragstellung

Es liegt kein Antrag nach § 201 Abs. 1 SGG vor, wenn die prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte einer beim Sozialgericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung obsiegenden Antragstellerin in einem Schriftsatz an die Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin mitteilen, es werde kein Grund gesehen, von Vollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Entscheidung des LSG abzusehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 201 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Gotha - S 37 AS 230/08 ER - 29.01.2008,