Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 9. November 2007 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat dem Beklagten auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob der Beklagte Beiträge zur privaten Pflegeversicherung für seine Ehefrau - die Beigeladene - für die Zeit vom 1. Juni 1998 bis zum 30. September 2004 nachzuentrichten hat.
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