Der Kläger hat mit einem von ihm selbst unterzeichneten, am 12. November 1997 beim Bundessozialgericht (BSG) eingegangenen Schreiben vom 29. Oktober 1997 unter Angabe der Aktenzeichen L 8 Ar 88/97 und L 8 Ar 87/97 des Landessozialgerichts Niedersachsen (LSG) "Anträge auf Prozeßkostenhilfe wegen Beschwerdeerhebung/Einsetzung in den alten Stand" sowie "Anträge auf Kostenvorerstattung zur Antragstellung" gestellt.
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