Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Januar 2018 (
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Betriebsrat) verlangt die Feststellung, dass im Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss gebildet worden ist.
Der Betriebsrat ist im einzigen Betrieb der Beteiligten zu 2 (im Folgenden: Arbeitgeberin) gebildet worden. Die Arbeitgeberin ist das von der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Durchführung von Lotto L. und Toto T. sowie Oddset O. beauftragte Unternehmen.
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