Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.12.2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob in ihrem Arbeitsverhältnis die Vergütungstarifverträge für den Einzelhandel NRW dynamisch anzuwenden sind, sowie um hieraus resultierende Vergütungsansprüche, die die Beklagte nicht erfüllt hat.
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