I.
Die Beteiligten streiten über die Gewerkschaftseigenschaft der Beteiligten zu 2
Der hat sich eine Satzung mit u. a. folgendem Inhalt gegeben:
"§ 3 Mitgliedschaft:
1. Mitglieder des können alle aktiven und alle im Ruhestand befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TÜV, der TÜV sowie jeden Unternehmens sein, an denen der TÜV. V. und die TÜV TÜV beteiligt sind. Mitglied des BTÜ können nur alle aktiven und alle im Ruhestand befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen sein, die auf dem Gebiet der technischen Überwachung und der technischen Kontrolle tätig sind.
...
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Der vertritt und fördert in möglichst enger Zusammenarbeit mit den Betriebsratsgremien die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und beruflichen Belange seiner Mitglieder.
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