Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.10.2013 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - nach teilweiser Rücknahme der Berufung durch den Kläger im Verhandlungstermin vom 16.10.2014 - noch im Rahmen einer Stufenklage in erster Linie um Auskunftsansprüche des Klägers, die der Vorbereitung eines Prämienanspruchs nach den konzerninternen Regeln über das betriebliche Vorschlagswesen dienen sollen.
1) a) b) c) 2) 3)
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