LAG Köln - Urteil vom 11.09.2015
4 Sa 425/15
Normen:
BGB § 305; BGB § 307; BGB § 611; BGB § 612;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 04.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 916/14

Voraussetzungen der Vergütung von Überstunden

LAG Köln, Urteil vom 11.09.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 425/15

DRsp Nr. 2018/10558

Voraussetzungen der Vergütung von Überstunden

Unwirksamkeit einer Klausel im Arbeitsvertrag, die ohne Abweichungsmöglichkeit als Voraussetzung für eine Vergütung von Überstunden vorsieht, dass diese ausdrücklich angeordnet sind oder dass sie aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig sind und nachträglich und unverzüglich durch den Vorgesetzten schriftlich bestätigt werden.

1. Erbringt der Arbeitnehmer Arbeit in einem die normale Zeit übersteigenden zeitlichen Umfang, so ist der Arbeitgeber zu deren Vergütung nur verpflichtet, wenn er die Leistung von Überstunden veranlasst hat oder sie ihm zumindest zuzurechnen sind. Daher müssen Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jeweils zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein.