1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. März 2014 - 11 Sa 885/13 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der tariflichen Jahressonderzahlung für das Jahr 2012.
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