LAG Rheinland-Pfalz, vom 13.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 446/10
ArbG Trier, vom 09.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1692/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Wiedereinstellung ehemaliger Arbeitnehmer der Deutschen Telekom
BAG, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen 7 AZR 334/11
DRsp Nr. 2013/5980
Voraussetzungen des Anspruchs auf Wiedereinstellung ehemaliger Arbeitnehmer der Deutschen Telekom
Orientierungssatz:Nach § 68ArbGG ist im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren eine Zurückverweisung wegen eines wesentlichen Mangels des erstinstanzlichen Verfahrens ausgeschlossen. Zu den Verfahrensmängeln, die eine Zurückverweisung nicht zulassen, zählt auch der Fall eines nicht mit der Unterschrift des Kammervorsitzenden versehenen arbeitsgerichtlichen Urteils.
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