Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 8. August 2018 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Nürnberg zurückverwiesen.
II.Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht vorbehalten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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