LAG Köln - Urteil vom 26.06.2015
4 Sa 254/15
Normen:
TV UmBw § 6 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 254/15

Voraussetzungen einer Zulage zur Einkommenssicherung gem. § 6 Abs. 1 S. 1 TV UmBw

LAG Köln, Urteil vom 26.06.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 254/15

DRsp Nr. 2015/16085

Voraussetzungen einer Zulage zur Einkommenssicherung gem. § 6 Abs. 1 S. 1 TV UmBw

Die Systematik des TV UmBw spricht dafür, dass eine Ablehnung eines dem Arbeitnehmer zumutbaren höherwertigen Arbeitsplatzes i.S. von § 3 Abs. 8 TV UmBw zu einem Verlust des Anspruchs auf Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBw führt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.11.2014 - 15 Ca 4191/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV UmBw § 6 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger gemäß § 6 des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der B (TV UmBw) eine persönliche Zulage zur Einkommenssicherung zusteht.

Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens der Parteien sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen. Dieses gilt mit der Maßgabe, dass der im streitigen Vorbringen wiedergegebene Vortrag zu den Gründen, wegen derer der Kläger der Versetzung nach M nicht gefolgt ist, ebenso unstreitig ist, wie die vom Kläger dazu in der Klageschrift (S. 3 erster bis dritter Spiegelstrich - gemachten präziseren Ausführungen.

a) b)