LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.11.2015
5 Sa 969/15
Normen:
NachwG § 2; NachwG § 3;
Fundstellen:
NZA-RR 2016, 242
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 18.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 14707/14

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Berichtigung des schriftlichen Nachweises der Arbeitsbedingungen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 969/15

DRsp Nr. 2016/5809

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Berichtigung des schriftlichen Nachweises der Arbeitsbedingungen

Der Arbeitnehmer kann die Berichtigung eines schriftlichen Nachweises der Arbeitsbedingungen jedenfalls nur dann geltend machen, wenn er schlüssig darlegt, dass die tatsächlichen Arbeitsbedingungen dem von ihm gewünschten Nachweisinhalt entsprechen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2015 - 56 Ca 14707/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

NachwG § 2; NachwG § 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz.

Der Kläger ist ausgebildeter Ökonompädagoge - Lehrkraft für den berufspraktischen Unterricht. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz ist dieser Abschluss dem Abschluss eines Fachlehrers und des Lehrers für Fachpraxis gleichwertig.