LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.07.2016
9 Sa 31/16
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4; BGB §§ 280 Abs. 1, 283; BGB § 194;
Fundstellen:
DB 2016, 2490
EzA-SD 2017, 9
NJW 2016, 10
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 09.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2280/15

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2016 - Aktenzeichen 9 Sa 31/16

DRsp Nr. 2016/15438

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

Rechtlicher Ausgangspunkt für die Entstehung eines Ersatzanspruchs für untergegangene Urlaubsansprüche ist der Verzug des Arbeitgebers. Der Urlaubsanspruch geht mit Ablauf des Übertragungszeitraumes unter. Erforderlich ist deshalb ein vorhergehendes Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers, weil dem Arbeitgeber nicht die Pflicht obliegt, dem Arbeitnehmer Urlaub zu erteilen. Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Konstruktion des Urlaubs als Anspruch, § 194 BGB. Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.2015, Az. 6 Ca 2280/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4; BGB §§ 280 Abs. 1, 283; BGB § 194;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltungsansprüche im Umfang von neun Urlaubstagen aus dem Jahre 2013.

Die Beklagte befasst sich mit Inkassodienstleistungen für die Wohnungswirtschaft.

Der Kläger war bei der Beklagten vom 18.03.2013 bis zum 17.03.2015 mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 10,02 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt. Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt 21 Tage.