Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juli 2016 -
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller, eine Rechtsanwaltskanzlei, macht aus abgetretenem Recht gegenüber dem Arbeitgeber (Beteiligter zu 2) einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren geltend.
Im Betrieb des Arbeitgebers fand im April 2013 eine Betriebsratswahl statt, die vom Arbeitgeber erfolgreich angefochten wurde (ArbG Kassel
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