Die Beklagte, eine frühere Produktionsgenossenschaft des Handwerks, hat sich aufgrund Mitgliederbeschlusses vom 4.12.1990 und einer notariell beurkundeten Umwandlungserklärung vom 17.1.1991 in eine GmbH umgewandelt. Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister erfolgte am 27.4.1992.
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