Das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.1.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 456,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.1.2012 zu zahlen.
2)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 %, im
Übrigen die Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Antrittsprämie nach dem Tarifvertrag.
Der Kläger ist maschinenführender Drucker bei der Beklagten und dort seit 1992 beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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