Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15. März 2022 wird verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Angebots der Teilnahme an der Maßnahme "BG Coaching" für die Zeit vom 25.11.2020 bis 24.5.2021.
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