Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen (Aktenzeichen L 15 AY 14/22 B ER PKH) wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 2. August 2022 insoweit aufgehoben, als die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren S 27 AY 4/22 ER des Sozialgerichts Neuruppin abgelehnt worden ist. Den Antragstellerinnen wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung ab dem 7. Februar 2022 bewilligt und Rechtsanwältin Anja Lederer, Hessische Straße 11, 10115 Berlin beigeordnet.
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