LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 09.12.2021
L 1 AS 1182/21 B ER
Normen:
SGG § 86b Abs. 2 S. 1; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 29.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 157 AS 5603/21

Vorläufige Leistungen zur Sicherung des LebensunterhaltsVoraussetzungen für einen LeistungsausschlussAufenthaltsrecht allein zum Zweck der ArbeitsucheEigenständiges Aufenthaltsrecht von Eltern aus dem Aufenthaltsrecht eines Kindes

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.12.2021 - Aktenzeichen L 1 AS 1182/21 B ER

DRsp Nr. 2022/5969

Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Voraussetzungen für einen Leistungsausschluss Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche Eigenständiges Aufenthaltsrecht von Eltern aus dem Aufenthaltsrecht eines Kindes

Die VO (EU) Nr. 492/2011 gewährt den Kindern eines im Inland arbeitenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates mit dem Ziel der bestmöglichen Integration der Familie eines Wanderarbeitnehmers ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Eltern, die tatsächlich die Personensorge im Inland ausüben, haben ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 zur Unterstützung und Betreuung ihrer Kinder während der Schulausbildung im Inland.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 29. September 2021 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat der Antragstellerin auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 86b Abs. 2 S. 1; SGG § 193;

Gründe