Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 21. Oktober 2020 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert. Dem Antragsgegner wird vorläufig untersagt, den ausgeschriebenen Dienstposten der Referatsleitung 743 ("Verbraucherschutz und Digitalisierung, Telekommunikation, Nachhaltigkeit, Verbraucherinformation") in der Abteilung 74 des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz mit der Beigeladenen zu besetzen und diese auf dem Dienstposten höherzugruppieren.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst trägt.
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