Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 30.07.2018 abgeändert und die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nach vertragsärztlicher Verordnung mit Medizinal-Cannabisblüten zu versorgen. Die Antragsgegnerin erstattet die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.
I.
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