LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.06.2011
15 Sa 735/11
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 6; KSchG § 17 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1; BGB § 174 S. 1; BGB § 613 a Abs. 1 S. 1; BGB § 613 a Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 779/10

Vorlage einer Vollmachtsurkunde des Arbeitgebervertreters bei Einleitung der Betriebsratsanhörung; unwirksame Kündigung bei unverzüglicher Rüge fehlender Vollmachtsvorlage; Geltendmachung fehlerhafter Betriebsratsanhörung im Kündigungsschutzverfahren

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.06.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 735/11

DRsp Nr. 2011/21669

Vorlage einer Vollmachtsurkunde des Arbeitgebervertreters bei Einleitung der Betriebsratsanhörung; unwirksame Kündigung bei unverzüglicher Rüge fehlender Vollmachtsvorlage; Geltendmachung fehlerhafter Betriebsratsanhörung im Kündigungsschutzverfahren

1. Die Einleitung des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers ist dann unwirksam, wenn der Betriebsrat die mangelnde Vorlage einer Vollmachtsurkunde unverzüglich rügt (§ 174 BGB analog). 2. Wird trotz einer gerichtlichen Belehrung nach § 6 KSchG die Rüge der nicht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrates erhoben, so sind damit alle Mängel des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG umfasst.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Dezember 2010 - 31 Ca 779/10 - teilweise abgeändert und unter Abweisung der weitergehenden Klage festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin und der Beklagten zu 1) durch die Kündigung vom 24.12.2009 nicht aufgelöst worden ist. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.