Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 6. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vormerkung der Zeit eines Berufsgrundbildungsjahres als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme.
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