Nach Erledigung der Hauptsache des Klageverfahrens streiten die Parteien aufgrund der Widerklage des Beklagten über die Schadensersatzpflicht des Klägers wegen in Mittäterschaft begangener Unterschlagung oder hilfsweise schuldhafter Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber dem deliktisch handelnden Buchhalter.
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