LAG Niedersachsen - Urteil vom 17.12.2010
16 Sa 701/10 E
Normen:
BGB § 315 Abs. 1; BGB § 315 Abs. 3 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; GewO § 106; BAT § 12 Abs. 1; TV-L § 4 Abs. 1; TV-L § 4 Abs. 2; TV-L § 4 Abs. 3; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 14.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 28/10

Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei fehlendem Personalgestellungsvertrag; unbegründete Feststellungs- und Differenzlohnklage

LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.12.2010 - Aktenzeichen 16 Sa 701/10 E

DRsp Nr. 2011/4091

Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei fehlendem Personalgestellungsvertrag; unbegründete Feststellungs- und Differenzlohnklage

Die Möglichkeit, Beschäftigte dauerhaft bei Dritten einzusetzen, besteht nicht, wenn ein Personalgestellungsvertrag mit dem Dritten i.S.d. § 4 Abs. 3 TV-L nicht abgeschlossen ist. Solange ein Personalgestellungsvertrag nicht abgeschlossen ist, ist es nicht ermessensfehlerhaft, bei einer bis auf Weiteres bestehenden Abordnung des Beschäftigten an den Dritten diesem die höherwertigen Tätigkeiten nur vorübergehend zu übertragen.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 14. April 2010, Az. 8 Ca 28/10 E, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 315 Abs. 1; BGB § 315 Abs. 3 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; GewO § 106; BAT § 12 Abs. 1; TV-L § 4 Abs. 1; TV-L § 4 Abs. 2; TV-L § 4 Abs. 3; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land seit 1. Januar 2006 verpflichtet war, dem Kläger eine höherwertige Tätigkeit nach der Vergütungsgruppe II a BAT auf Dauer zu übertragen und ihn entsprechend einzugruppieren.