LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.11.2010
4 Sa 284/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 29.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 47/10

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche betriebsbedingte Kündigung bei Kündigungserklärung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 284/10

DRsp Nr. 2011/3609

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche betriebsbedingte Kündigung bei Kündigungserklärung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

Eine sogenannte vorzeitige Kündigung (hier: 2 Jahre vor beabsichtigter Stilllegung) kann rechtsmissbräuchlich sein.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 29.04.2010 - 2 Ca 47/10 - wird auf ihre Kosten zurück- gewiesen.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses.

Die am ....1970 geborene Klägerin trat am 21.05.1991 als Konditorin in die Dienste der Beklagten ein. Sie verdiente zuletzt 2.020,-- brutto bei einer 39-Stunden-Woche.

Die Beklagte ist eine 100 %ige Tochter der in der Schweiz ansässigen M... Hotels- & R... AG. Sie hat ihren Sitz in L-E... und betreibt in Deutschland mehrere Hotels. Im M... Hotel in L... beschäftigt sie 132 Arbeitnehmer.