LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.11.2010
6 Sa 264/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 27.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 12/10

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 264/10

DRsp Nr. 2011/578

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

Eine frühzeitige Kündigung (hier: 2 Jahre vor beabsichtigter Stilllegung) kann rechtsmissbräuchlich sein.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.04.2010 - 3 Ca 12/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.

Die am ...1957 geborene, verheiratete Klägerin ist seit dem 01.06.1994 bei der Beklagten als Reservierungsleiterin beschäftigt. Sie arbeitet im Hotelbetrieb M. in L. und erzielt als Vollzeitbeschäftigte ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.020,00 EUR.