Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.04.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Die am ...1957 geborene, verheiratete Klägerin ist seit dem 01.06.1994 bei der Beklagten als Reservierungsleiterin beschäftigt. Sie arbeitet im Hotelbetrieb M. in L. und erzielt als Vollzeitbeschäftigte ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.020,00 EUR.
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