BAG - Beschluß vom 29.01.1992
7 ABR 27/91
Normen:
BetrVG § 7, § 5, § 4, § 19 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 § 7 BetrVG 1972
AfP 1992, 192
BAGE 69, 286
BB 1992, 1215, 1486
BB 1992, 1215
BB 1992, 1486
BB 1992, 353
DB 1992, 1429
EWiR § 7 BetrVG 1/92, 741
EzA § 7 BetrVG 1972 Nr. 1
NZA 1992, 894
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 03.07.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 1/90
II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Freiburg) - Beschluß vom 25.2.1991 - 10 TaBV 5/90 -,

Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

BAG, Beschluß vom 29.01.1992 - Aktenzeichen 7 ABR 27/91

DRsp Nr. 1996/6293

Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

»1. Zusteller einer Tageszeitung sind in der Regel wahlberechtigte Arbeitnehmer i. S. der §§ 5, 7 BetrVG. 2. Das Wahlrecht ist nicht durch die Teilzeittätigkeit außer halb der Räume des Betriebes eingeschränkt. 3. Ein Betriebsteil gilt dann als betriebsratsfähiger Betrieb i. S. des § 4 S. 1 Nr. 2 BetrVG, wenn er nicht nur hinsichtlich seiner Funktion, sondern auch hinsichtlich seiner Organisation in der Weise eine gewisse Eigenständigkeit hat, daß in ihm der wesentliche Kern der der betrieblichen Mitbestimmung unterliegenden Arbeitgeberfunktionen auszuüben ist.«

Normenkette:

BetrVG § 7, § 5, § 4, § 19 ;

Gründe:

A. Die drei Antragsteller fechten die bei der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 5) am 22. März 1990 durchgeführte Wahl des Betriebsrats (Beteiligter zu 4) mit der Begründung an, die etwa 1700 Zusteller der Arbeitgeberin seien zu Unrecht als nicht wahlberechtigt behandelt worden.