OLG Brandenburg - Urteil vom 27.11.2007
6 U 32/07
Normen:
BAT-O § 70 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 12 O 188/05 - 06.02.2007,

Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist bei Einreichung einer Klage

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.11.2007 - Aktenzeichen 6 U 32/07

DRsp Nr. 2008/165

Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist bei Einreichung einer Klage

Eine tarifliche Ausschlussfrist wird nicht gewahrt, wenn die Klage zwar vor Ablauf der Ausschlussfrist eingereicht, jedoch erst nach deren Ablauf dem Schuldner zugestellt wird.

Normenkette:

BAT-O § 70 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien haben über die Wirksamkeit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses der Klägerin durch die vom Beklagten am 25.2.2005 erklärte außerordentliche Kündigung gestritten. In der Berufungsinstanz sind lediglich noch Vergütungsansprüche der Klägerin aus ihrem Anstellungsverhältnis sowie ihr Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits im Streit.

Wegen der Feststellungen wird auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 6.2.2007 Bezug genommen (§ 540 I Nr. 1 ZPO).