LAG Köln - Urteil vom 17.01.2006
9 Sa 889/05
Normen:
RTV ASEAG § 12 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 14.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5569/04

Wechselschichtzulage für Parkwächter

LAG Köln, Urteil vom 17.01.2006 - Aktenzeichen 9 Sa 889/05

DRsp Nr. 2006/19988

Wechselschichtzulage für Parkwächter

»1. Mit der tariflichen Zulage wird bezweckt, die sich aus der Wechselschicht und aus der Leistung einer bestimmten Mindestzahl von Nachtschichten ergebende generelle Belastung zu vergüten.2. Werden Parkwächter in mehreren Parkhäusern eingesetzt, so ist nicht erforderlich, dass in allen Schichten jeweils mit derselben personellen Stärke der Dienst verrichtet wird. Entscheidend ist vielmehr, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit zumindest in einem der Parkhäuser nach dem Turnusplan mindestens ein Parkwächter arbeitet.«

Normenkette:

RTV ASEAG § 12 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger eine Wechselschichtzulage zu zahlen hat.

Der Kläger ist seit 1990 bei der Beklagten als Parkwart beschäftigt.

Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Inbezugnahme der Rahmentarifvertrag und der Vergütungstarifvertrag Anwendung, die die Beklagte mit der Gewerkschaft Ö bzw. v .i abgeschlossen hat.