1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Im Streit ist, ob der Kläger einen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Wegeunfall erlitten hat.
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