LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.09.2021
8 Sa 369/20
Normen:
ArbGG § 69 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 28.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1869/19

Wegfall des Arbeitsplatzes bei betriebsbedingter KündigungUnternehmerische Entscheidung und Auswirkung auf einen bestimmten ArbeitsplatzDarlegungslast des Arbeitgebers bei betriebsbedingter KündigungKündigung und freier ArbeitsplatzTreuwidrigkeit bei Wegfall des Arbeitsplatzes

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.09.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 369/20

DRsp Nr. 2022/4821

Wegfall des Arbeitsplatzes bei betriebsbedingter Kündigung Unternehmerische Entscheidung und Auswirkung auf einen bestimmten Arbeitsplatz Darlegungslast des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung Kündigung und freier Arbeitsplatz Treuwidrigkeit bei Wegfall des Arbeitsplatzes

1. Durch eine unternehmerische Organisationsentscheidung muss nicht ein bestimmter Arbeitsplatz wegfallen; es ist ausreichend, dass durch innerbetriebliche Gründe ein Überhang an Arbeitskräften entsteht, wodurch die Weiterbeschäftigung des ein oder anderen Arbeitnehmers und damit die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers ausscheidet. 2. Die betriebsbedingten Kündigungen sind unwirksam, da die Tätigkeit des Klägers nicht auf ein bestimmtes Projekt beschränkt und weiterhin eine vertragsgemäße Leistung möglich ist. 3. Ist ein freier vergleichbarer Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen im Zeitpunkt der Kündigung vorhanden und verfügt der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, ist eine ordentliche Beendigungskündigung ausgeschlossen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28.10.2020, Az. 3 Ca 1869/19, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 69 Abs. 2;