Die Parteien streiten um einen höheren Aufstockungsbetrag im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
Der im November 1944 geborene Kläger war auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 17. Oktober 1977 seit 15. Oktober 1977 bei der Beklagten als Mechaniker beschäftigt gewesen. Unter dem 29. Oktober 2002 haben die Parteien diesen Arbeitsvertrag abgeändert und einen Altersteilzeitvertrag geschlossen (Blatt 5 der Akte). Darin war festgelegt worden, dass die Altersteilzeit im Blockmodell geleistet wird mit einer Arbeitsphase vom 1. November 2002 bis 31. Oktober 2003 und einer Freistellungsphase vom 1. November 2003 bis 31. Oktober 2004.
Nach dem zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung geltenden
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